Elektronisches Eingabesystem für amtliche Mitteilungen

Einwohnergemeinde

Gemeindeversammlung
Freitag, 12. Juni 2015, 20.00 Uhr in der Turnhalle Bönigen
Traktanden
1. Jahresrechnung 2014; Beratung und Genehmigung der Jahresrechnung 2014.
2. Kreditabrechnungen; Kenntnisnahme von Abrechnungen verschiedener Verpflichtungskredite:
a) Umbau Gsteigstrasse infolge Hochwasserschutzprojekte
b) Sanierung Gartenstrasse
c Neuanschaffung Kommunalfahrzeug, Ersatz Meili
d) Umbau und Raumsituation Gemeindeverwaltung
e) Generelle Entwässerungsplanung GEP
f) Werterhaltende Massnahmen 2010–2014 Wasserver-/Abwasserentsorgung
g) Schulsozialarbeit Bödeli, Projektphase 2012–2014
3 Initiative Schulsozialarbeit; Beschlussfassung über die Initiative für die definitive Einführung der Schulsozialarbeit in der Gemeinde Bönigen
4. Nachkredit Projektierung Sanierung Schulhäuser; Bewilligung eines Nachkredits zum Verpflichtungskredit für die Projektierung der Sanierung der Schulhäuser von CHF 120‘000.–
5. Anschaffung Strassenwischmaschine; Bewilligung eines Verpflichtungskredites für die Ersatzbeschaffung einer Strassenwischmaschine von CHF 160‘000.–
6. Schul- und Sportanlagenbenützungsreglement; Genehmigung des Schul- und Sportanlagenbenützungsreglements
7. Parkplatzreglement; Genehmigung der Änderung des Reglements über die Parkplatzbewirtschaftung vom 3.12.2010
8. Mitteilungen und Verschiedenes
Reglementsauflage
Die Reglemente gemäss den Traktanden 6 und 7 liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung bei der Gemeindeverwaltung Bönigen während der Schalteröffnungszeiten öffentlich auf.
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Die Stimmberechtigten von Bönigen sind zur Teilnahme an der Versammlung herzlich eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit drei Monaten in der Gemeinde Bönigen Wohnsitz haben.
27. April 2015
Namens des Gemeinderates
Der Gemeindeschreiber