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Einwohnergemeinde

Bekanntmachung gemäss Art. 45 ff. Gemeindeverordnung (GV)
Inkraftsetzung der Neufassung
Verordnung über Beiträge an Schülertransportkosten, in Kraft ab 1. August 2015, beschlossen durch den Gemeinderat am 18. Mai 2015.
Gegen den oben erwähnten Erlass kann innert 30 Tagen seit Publikation beim Regierungsstatthalter, Schloss, 3822 Interlaken, Beschwerde erhoben werden.
Der neue Erlass kann bei der Gemeindeverwaltung gegen eine Gebühr gemäss gültigem Gebührenreglement bezogen werden oder vom Internet www.lauterbrunnen.ch heruntergeladen werden.
Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme.
Lauterbrunnen, 26. Mai 2015
Der Gemeinderat