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Einwohnergemeinde

Genehmigung Änderung Zonenplan
Parzellen Nrn. 1153, 1166 und 1167 gemäss Art. 61 BauG
Gestützt auf Art. 110 der kantonalen Bauverordnung vom 6. März 1985 teilt der Gemeinderat mit, dass die vom Gemeinderat am 7. April 2015 beschlossene Änderung des Zonenplans, Parzellen Nrn. 1153, 1166 und 1167, vom Amt für Gemeinden und Raumordnung am 26. Mai 2015 genehmigt wurde.
Die Genehmigungsakten können bei der Gemeindeverwaltung Habkern eingesehen werden.
Habkern, 4. Juni 2015
Der Gemeinderat