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Einwohnergemeinde

Öffentliche Auflage des Vermessungswerkes Grindelwald Los 12
Ersterhebung
Das Gebiet Los 12 der Gemeinde Grindelwald ist vermarkt und neu vermessen worden und umfasst das Gebiet Halswald, Sulz, Pfingstegg, Mättenberg, Aspi, Marmorbruch, Ällouwinewald, Schwand und Schlatt.
Die Vermarkung, der Plan für das Grundbuch und die weiteren zum Zwecke der Grundbuchführung erstellten Auszüge aus den Daten der amtlichen Vermessung liegen vom 18.5.2015 bis 16.6.2015 auf der Gemeindeverwaltung Grindelwald öffentlich auf (Gesetz über die amtliche Vermessung AVG, Artikel 27 Abs. 1).
Zum Zeitpunkt der öffentlichen Auflage sind die Mutationen Nrn. 2010/91, 2014/98, 2015/2, 2015/22 und 2015/23 hängig.
Wer in seinen schutzwürdigen Interessen betroffen ist, kann sich am Verfahren beteiligen, indem er während der Auflagefrist bei der Einwohnergemeinde Grindelwald schriftlich auf Fehler und Mängel der Vermessung aufmerksam macht. (AVG Artikel 27 Abs. 2).
Nach Erledigung der Einwendungen wird das Vermessungswerk durch das Amt für Geoinformation des Kantons Bern genehmigt. Der Plan für das Grundbuch erlangt alsdann die Eigenschaft einer öffentlichen Urkunde gemäss Artikel 9 des Zivilgesetzbuches (Verordnung über die amtliche Vermessung, Artikel 29).
Bei Fragen steht Ihnen die Bauverwaltung Grindelwald, Tel. 033 854 14 44, selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Grindelwald, im Juni 2015
Bauverwaltung Grindelwald und Wyss + Früh AG