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Bau- und Gewässerschutzpublikation

Gesuchstellerin: Bapst Liliane, Gösgerstrasse 11, 4655 Stüsslingen.
Projektverfasserin: Schrenk Stefanie, Dipl. Ing. Univ. Architekt, Engehaldenstrasse 95, 3012 Bern.
Bauvorhaben: Einbau Kamin und Fenster sowie Abbruch zweier Stützpfeiler (Gebäude Nr. 738), Einbau Fenster und Abbruch Teilfassade Südost sowie Aufbau Terrasse (Gebäude Nr. 719), Errichten Fahrweg zur landwirtschaflichen Bewirtschaftung (Weg bereits teilweise ausgeführt / nachträgliches Baugesuch).
Hinweis: Die Gemeinde Beatenberg ist der eidg. Verordnung über Zweitwohnungen unterstellt.
Standorte: Houetli 738, Parzelle Nr. 505, Koordinaten Stöckli Houetli 629'565 / 172'032. Schluuche 719, Parzelle Nr. 54, Koordinaten Weidhaus Schluuche 629'530 / 171'924, Landwirtschaftszone.
Schutzzone: Gewässerschutzzone A.
Ausnahmen: Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG). • Baute in Waldesnähe (Art. 25 KWaG).
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Beatenberg, 3803 Beatenberg.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, 3800 Interlaken.
Auflage- und Einsprachefrist bis 6. Juli 2015.
Es wird auf die Gesuchsakten und die Verpflockungen verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli