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Einwohnergemeinde

Ordentliche Gemeindeversammlung vom Freitag, 6. Juni 2014, 20.00 Uhr, im Kongresssaal Beatenberg

Traktanden
1. a) Kenntnisnahme von Nachkrediten
b) Genehmigung der Gemeinderechnung 2013
2. Projekt- und Kreditgenehmigung zum Ausbau Waldeggstrasse, Bereich Scheuerboden - Am Rain, mit Erneuerung Hydrantenleitung
3. Verschiedenes

Aktenauflage
Die Unterlagen zu den Traktanden Nrn. 1 und 2 liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung Beatenberg öffentlich auf.
Ehrungen und Übergabe der Bürgerbriefe für JungbürgerInnen
Vor Traktandenbeginn finden die Ehrungen und Übergabe der Bürgerbriefe für JungbürgerInnen statt.

Botschaft zur Gemeindeversammlung
Die Botschaft für die Stimmberechtigten wird etwa drei Wochen vor der Versammlung auf der Website www.beatenberg.ch (aktuell) aufgeschaltet. Zudem wird die Botschaft an interessierte Personen am Schalter der Gemeindeverwaltung in Papierform abgegeben.

Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt von Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Alle stimmberechtigten Schweizer BürgerInnen und Gäste sind zur Teilnahme an dieser Versammlung freundlich eingeladen. Stimmberechtigt ist, wer das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit drei Monaten Wohnsitz in der Gemeinde Beatenberg hat.

Beatenberg, 22. April 2014
Der Gemeinderat