Elektronisches Eingabesystem für amtliche Mitteilungen

Einwohnergemeinde

Gemeindeversammlung
Montag, 1. Juni 2015, 20.00 Uhr in der Aula des Oberstufenschulhauses, Steindlerstrasse 3, 3800 Unterseen
Traktanden:
1. Jahresrechnung 2014; Beratung und Genehmigung der Jahresrechnung 2014:
a) Genehmigung der Jahresrechnung 2014,
b) Kenntnisnahme der Nachkredite,
c) Orientierung über die Stellenprozente der Gemeindeangestellten und
d) Kenntnisnahme des Berichtes der Aufsichtsstelle für Datenschutzfragen.
2. Hauptstrasse – Grundstückskauf; Beratung und Bewilligung eines Verpflichtungskredites von Fr. 172'000.– für den Kauf der Liegenschaft Parzelle Nr. 1444 sowie Genehmigung des Vertragswerkes.
3. Musikschule Oberland-Ost, «Haus der Musik» – Darlehen; Beratung und Genehmigung der Bürg-
schaftsumwandlung in ein Darlehen von Fr. 683'150.– für den Neubau «Haus der Musik» der Musikschule Oberland Ost.
4. Seidenfadenstrasse–Schulhausstrasse, Ersatz Mischwasserleitung – Kreditabrechnung; Orientierung über die Kreditabrechnung betreffend Ersatz Mischwasserleitung Seidenfadenstrasse–Schulhausstrasse.
5. Sanierung Abwasseranlagen, Unterhaltszone 2 – Verpflichtungskredit; Beratung und Bewilligung eines Verpflichtungskredites von Fr. 195'000.– für die Sanierung der Abwasseranlagen in der Unterhaltszone 2.
6. Verschiedenes
Protokoll
Der Protokollentwurf der Gemeindeversammlung vom 1. Dezember 2014 stand während 30 Tagen, d. h. vom
12. Dezember 2014 bis 12. Januar 2015 zur Einsicht offen. Die Protokollauflage wurde im Anzeiger Interlaken vom
11. Dezember 2014 öffentlich bekannt gemacht. Während der Auflagefrist sind beim Einwohnergemeinderat keine Einsprachen gegen den Inhalt des Protokolls eingegangen. Der Einwohnergemeinderat hat daher anlässlich seiner Sitzung vom 19. Januar 2015 das Gemeindeversammlungsprotokoll vom 1. Dezember 2014 genehmigt.
Öffentliche Auflage
Die Akten zu den oben genannten Traktanden liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung während derSchalteröffnungszeiten auf der Gemeindeschreiberei zur Einsichtnahme durch die Stimmberechtigten auf. Zudem können die Dossiers auf der Homepage der Einwohnergemeinde Unterseen (www.unterseen.ch) eingesehen und heruntergeladen werden.
Rechtsmittel
Gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli Beschwerde erhoben werden.
Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften müssen anlässlich der Gemeindeversammlung sofort gerügt werden (Art. 98 Gemeindegesetz des Kantons Bern).
Stimmberechtigung – Einladung
Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen.
Stimmberechtigt in Gemeindeangelegenheiten sind alle Personen, die in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Unterseen wohnhaft sind.
Unterseen, 13. April 2015
Der Einwohnergemeinderat