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Bau- und Gewässerschutzpublikation

Gesuchsteller: Amacher Martin + Stefanie, Brandstrasse 17, 3852 Ringgenberg BE.
Projektverfasserin: Universal Gebäudemanagement AG, Untere Bönigstrasse 10A, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Umbau + Sanierung Wohnhaus, Anbau / Wohnraumerweiterung mit begehbarer Terrasse, Neubau Carport mit Werkstatt, Erstellen Versickerungsanlage.
Hinweis: Die Gemeinde Ringgenberg ist nicht der eidg. Verordnung über Zweitwohnungen unterstellt.
Standort: Ringgenberg, Brandstrasse 17, Parzelle Nr. 1502, Koordinaten 634'835 / 172'155, Wohnzone 2.
Schutzzone: Gewässerschutzzone A.
Ausnahmen: Baute in Waldesnähe (Art. 25 KWaG).
• Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG).
• Dachgestaltung (Art. 24 GBR).
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Ringgenberg, 3852 Ringgenberg.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, 3800 Interlaken.
Auflage- und Einsprachefrist bis 22. Juni 2015.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Hinweis: Bei der Profilierung werden Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt.
Regierungsstatthalteramt
Interlaken-Oberhasli