Elektronisches Eingabesystem für amtliche Mitteilungen

Einwohnergemeinde

Überbauungsordnung «Rialto»
Öffentliche Mitwirkung
Der Gemeinderat von Leissigen lädt die Bevölkerung gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 ein, sich vom 28. Mai bis 29. Juni 2015 an der Mitwirkung zu beteiligen.
Die Unterlagen liegen während der Öffnungszeiten bei der Gemeinde-
verwaltung öffentlich auf. Während dieser Zeit kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten.
Leissigen, 18. Mai 2015
Der Gemeinderat