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Einwohnergemeinde

Publikation der öffentlichen Auflage von geringfügigen Änderungen nach Art. 122 Abs. 7 BauV
Gemeinde Lauterbrunnen
Öffentliche Planauflage und Eröffnung des Gemeinderatsbeschlusses
Geringfügige Änderung des Zonenplanes im Gebiet Chilchstatt, Gimmelwald
Der Gemeinderat Lauterbrunnen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die vorerwähnte Änderung zur öffentlichen Auflage.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 28. Mai bis 29. Juni 2015, in der Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen und im Tourismusbüro Mürren öffentlich auf.
Innert der Auflagefrist kann gegen die geplante Änderung bei der Gemeindeschreiberei Lauterbrunnen schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden.
Gegen den Beschluss des Gemeinderates vom 18. Mai 2015, das geringfügige Verfahren durchzuführen, kann innert 30 Tagen schriftlich und begründet Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli erhoben werden.
Lauterbrunnen, 20. Mai 2015
Der Gemeinderat