Elektronisches Eingabesystem für amtliche Mitteilungen

Einwohnergemeinde

Ordentliche Versammlung
Freitag, 29. Mai 2015, 20.15 Uhr, Gemeindesaal im Schulhaus
Traktanden:
1. Verwaltungsrechnung 2014
a) Genehmigung Verwaltungsrechnung 2014
b) Kenntnisnahme von Nachkrediten
2. Erweiterung Depot Werkstätte BOB
Ersatz Transportleitung Depot Werstätte BOB: Genehmigung Verpflichtungskredit
3. Personalreglement
Beschluss über die Anpassungen
4. Datenschutzreglement
Beschluss über die Anpassungen
5. Verschiedenes
Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung Gündlischwand öffentlich zur Einsichtnahme auf.
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Das Protokoll dieser Versammlung liegt vom 5. Juni bis 6. Juli 2015 bei der Gemeindeverwaltung zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Einsprachen sind während der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat einzureichen.
Alle in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten sowie Gäste sind zu der Versammlung freundlich eingeladen.
Zweilütschinen, 14. April 2015
Der Gemeinderat