Elektronisches Eingabesystem für amtliche Mitteilungen

Bau- und Gewässerschutzpublikation

Gesuchstellerin: Swisscom (Schweiz) AG, Wireless Access, Alte Tiefenaustrasse 6, 3050 Bern.
Projektverfasserin: Hitz und Partner AG, Stahl-Bau-Engineering, Tiefenaustrasse 2, 3048 Worblaufen.
Bauvorhaben: Umbau und Ausbau der bestehenden Antennenanlage.
Standort: Schützenhaus Sand, Parzelle Nr. 26, Koordinaten 645'254 /162'953, Landwirtschaftszone.
Schutzzone: Gewässerschutzzone A.
Ausnahmen: Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG).
• Baute in Waldesnähe (Art. 25 KWaG).
• Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG/41c GSchV).
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Grindelwald, 3818 Grindelwald.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, 3800 Interlaken.
Auflage- und Einsprachefrist bis 26. Juni 2015.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Hinweis: Bei der Profilierung werden Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt.
Regierungsstatthalteramt
Interlaken-Oberhasli