Elektronisches Eingabesystem für amtliche Mitteilungen

Begräbnisbezirk

(umfassend die Gemeinden Brienz, Oberried, Schwanden, Hofstetten)
Ordentliche Versammlung
Dienstag, 30. Juni 2015, nach der ordentlichen KGV im KGH Kienholz
Traktanden
1. Protokoll vom 7.12.2014
2. Jahresrechnung 2014
a) Genehmigung der Jahresrechnung 2014
b) Kenntnisnahme Nachkredittabelle 2014
3. Genehmigung Verpflichtungskredit Erweiterung Gemeinschaftsgrab
4. Wahl eines neuen Begräbnisbezirksrates
5. Orientierungen
6. Verschiedenes / Umfrage
Öffentliche Auflage
Die Unterlagen zu den Traktanden 2 und 3 liegen ab sofort im Sekretariat der Kirchgemeinde im KGH Kienholz auf. Öffnungszeiten Montag und Freitag 8.30–10.30 Uhr.
Das Protokoll der Versammlung vom 7. Dezember 2014 lag 14 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich auf und wurde vom Begräbnisbezirksrat am 2. März 2015 genehmigt. Es sind keine Einsprachen und Beschwerden eingegangen.
Das Protokoll der Versammlung vom 30. Juni 2015 liegt 14 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich im Sekretariat der Kirchgemeinde im KGH Kienholz auf.
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalter von Interlaken einzureichen (Art. 60 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist anlässlich der Versammlung sofort zu rügen (Art. 49a Gemeindegesetz GG). Zur Versammlung sind alle Stimmberechtigten freundlich eingeladen. Stimmberechtigt sind Personen, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, seit mindestens drei Monaten in der Kirchgemeinde Brienz wohnen und in einer der beteiligten Gemeinden stimmberechtigt sind.
Im Anschluss sind die Versammlungsteilnehmer/innen herzlich zu Kaffee und Kuchen eingeladen.
Brienz, 21. Mai 2015
Der Begräbnisbezirksrat