Elektronisches Eingabesystem für amtliche Mitteilungen

Schwellenkorporation

Mitgliederversammlung
Freitag, 3. Juli 2015, 20.15 Uhr im Kongresssaal in Beatenberg
Traktanden
1. Jahresrechnung 2014, Genehmigung
2. Bauprojekte, Orientierung über die Bau- und Planungsarbeiten
3. Finanzplan 2016–2020, Orientierung und Kenntnisnahme
4. Vereinbarung Schwellenunterhalt mit der Einwohnergemeinde Beatenberg, Genehmigung
5. Voranschlag 2016 und Tellenanlage, Genehmigung
6. Wahl neuer Vorstandsmitglieder
7. Verschiedenes
Aktenauflage
Die Unterlagen zu Ziffer 1 und 3 bis 5 können ab 28. Mai 2014 bei der Gemeindeverwaltung Beatenberg eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen, Wahlen innert 10 Tagen, nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-
Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungs-
rechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49 a Gemeindegesetz GG, Rügepflicht).
Wer rechtzeitig Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Zu dieser Versammlung sind alle bei-
tragspflichtigen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer der Gemeinde Beatenberg freundlich eingeladen.
Beatenberg, 21. Mai 2015
Der Vorstand