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Einwohnergemeinde

Neufassung des Reglementes über das Schulwesen und die Organisation der Volksschule (Schulreglement) / Genehmigung und Inkrafttretung
(Bekanntmachung gemäss Art. 45 ff. kant. Gemeindeverordnung)
Genehmigung:
Der Einwohnergemeinderat Unterseen hat am 11. Mai 2015 das Reglement über das Schulwesen und die Organisation der Volksschule (Schulreglement) neu erlassen und genehmigt.
Rechtsmittel:
Gemäss Art. 37 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) können fünf Prozent der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit Veröffentlichung durch Unterzeichnung des diesbezüglichen Begehrens verlangen, dass das entsprechende Reglementsgeschäft der Gemeindeversammlung zum Beschluss unterbreitet wird.
Inkrafttretung:
Wird das Referendum gegen das Reglement über das Schulwesen und die Organisation der Volksschule nicht ergriffen, setzt der Gemeinderat die Neufassung dieses Erlasses auf den 1. August 2015 in Kraft.
Bezug des Reglementes:
Das neue Reglement kann auf der gemeindeeigenen Homepage www.unterseen.ch heruntergeladen oder während der Büroöffnungszeiten bei der Gemeindeschreiberei bezogen werden.
Unterseen, 11. Mai 2015
Der Gemeinderat