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Einwohnergemeinde

Verkehrsbeschränkungsverfügung
Parkplatzbewirtschaftung Gartenstrasse
Gestützt auf das Parkplatzreglement der Einwohnergemeinde Ringgenberg vom 13. Dezember 2002 hat der Gemeinderat beschlossen, das Parkieren gegen Gebühr ab 1. Juli 2015 auf folgendem Parkplatz einzuführen:
Gartenstrasse
Die Bewirtschaftung erfolgt neu mit Parkkarte jeweilen vom 1. April bis 31. Oktober. Am 1. November bis 31. März ist das Parkieren nur für Berechtigte erlaubt (Winterparkplätze).
Die Parkkarten sind immer gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe zu legen. Beim Fehlen der Karte muss mit einer Busse gerechnet werden.
Rechtsmittel: Gestützt auf Artikel 63 Abs. 1 Buchstabe a und Artikel 67 Abs. 1 Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989, VRPG, BSG 155.21 kann gegen diese Verfügung innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Ringgenberg, 12. Mai 2015
Der Gemeinderat