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Schwellenkorporation

Einladung zur Mitgliederversammlung
Freitag, 26. Juni 2015, um 20.00 Uhr
Bei schönem Wetter findet die Versammlung zuoberst auf dem neuen Eistlenbachschutzdamm statt, bei schlechter Witterung im Schützenhaus Grien in Hofstetten. Mitfahrgelegenheiten ab Gemeindehaus bis um 19.50 Uhr.
Infos über Durchführungsort am Freitag, 26. Juni 2015 ab 18.00 Uhr, beim Gemeindehaus Hofstetten.
Traktanden:
1. Wahl Stimmenzähler
2. Protokoll der Mitgliederversammlung vom 22. Mai 2014
3. Jahresrechnung und Nachkredite 2014
– Kenntnisnahme und Genehmigung Nachkredite
– Genehmigung Jahresrechnung
4. Tellenansatz und Voranschlag 2016
– Festlegung Tellenansatz
– Genehmigung Voranschlag
5. Informationen Hochwasserschutzprojekt Eistlenbach
6. Informationen Schwanderbach und Lammbach
7. Verschiedenes
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist gemäss Art. 49a Gemeindegesetz sofort zu beanstanden. Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Eingeladen und stimmberechtigt sind alle Beitragspflichtigen innerhalb des Perimeters. Stimmrecht gemäss Korporationsreglement.
Hofstetten, 16. Mai 2015
Schwellenkorporation Hofstetten