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Einwohnergemeinde

Ordentliche Gemeindeversammlung
Montag, 29. Juni 2015, 20.00 Uhr im Schulhaus
Traktanden:
1. Jahresrechnung 2014
a) Kenntnisnahme und Genehmigung der Nachkredite
b) Genehmigung der Jahresrechnung 2014
2. Wahlen:
1 Mitglied Baukommission (Ersatz für Yves Steuri, Wegzug)
3. Verschiedenes
Aktenauflage:
• Die Jahresrechnung 2014 liegt während 30 Tagen vor der Versammlung bei der Gemeindeschreiberei öffentlich zur Einsicht auf.
• Die Botschaft für die Stimmberechtigten wird jeder Haushaltung zugestellt.
Rechtsmittel:
• Beschwerden in Wahlangelegenheiten sind innert zehn Tagen, gegen übrige Versammlungsbeschlüsse innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalter von Interlaken einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG).
• Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Alle Stimmberechtigten und Gäste sind zu dieser Gemeindeversammlung freundlich eingeladen.
Därligen, 4. Mai 2015
Der Gemeinderat
Art. 19 Organisationsreglement vom 30. November 2001: Schweizerinnen und Schweizer, die seit drei Monaten in der Gemeinde wohnhaft sind und das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, sind stimmberechtigt.