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Schwellenkorporation Bödeli Süd

Ordentliche Mitgliederversammlung
Donnerstag, 18. Juni 2015, 20.00 Uhr, Musikzimmer Schulhaus Wilderswil
Traktanden
1. Wahl eines Stimmenzählers
2. Protokoll der Mitgliederversammlung vom 11. Dezember 2014
3. Jahresrechnung 2014
4. Besoldungsreglement
5. Wasserbauplan Stampach
– Orientierung
– Beschlussfassung zur Erhöhung des Planungskredits wegen Mehrleistungen
6. Verschiedenes
Öffentliche Auflage:
Es liegen zur Einsichtnahme bei den Gemeindeschreibereien Bönigen, Gsteigwiler, Interlaken, Matten, Saxe-
ten und Wilderswil 30 Tage vor der Versammlung öffentlich auf:
– das Protokoll der Mitgliederversammlung vom 11. Dezember 2014 (Traktandum 2)
– Jahresrechnung 2014 (Traktandum 3)
– Besoldungsreglement (Traktandum 4)
Einsprachen gegen die Abfassung des Protokolls sind vor der Versammlung schriftlich und begründet der Schwellenkorporation Bödeli Süd, p. A. Karin Gafner, Wydistrasse 5A, 3812 Wilderswil, einzureichen. Eingeladen und stimmberechtigt sind alle Beitragspflichtigen innerhalb des Perimeters. Für jedes Grundstück oder Werk besteht ein Stimmrecht. Wer Eigentümer mehrerer Grundstücke, Werke und/oder Rechte ist, hat mehrere Stimmrechte.
Die Stimmkarten müssen bei der entsprechenden Gemeindeverwaltung vor der Versammlung bezogen und der Zutrittskontrolle vorgelegt werden.
Gegen die Beschlüsse der Mitgliederversammlung kann innert 30 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Interlaken schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden. Festgestellte Verfahrensmängel müssen während der Versammlung gerügt werden.
Wilderswil, 4. Mai 2015
Schwellenkorporation Bödeli Süd