Elektronisches Eingabesystem für amtliche Mitteilungen

Gemischte Gemeinde

Öffentliche Mitwirkungsauflage
Integration der Naturgefahrenkarte in die baurechtliche Grundordnung
Der Gemeinderat Lütschental bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Integration der Naturgefahrenkarte in die baurechtliche Grundordnung zur öffentlichen Mitwirkung. Die Mitwirkungsakten umfassen die folgenden grundeigentümerverbindlichen Dokumente:
− Zonenplan – Ausschnitt «Schilt-Hintisberg-Bira (Sunnsita) und Tschingeleywald-Uerlegeni (Schattsita)»
− Zonenplan Ausschnitt – «Talboden»
− Änderungen des Baureglements in Art. 1, 36 und 41
Die Integration der Naturgefahrenkarte in die baurechtliche Grundordnung liegt 30 Tage, vom 15. Mai bis und mit 15. Juni 2015, während der ordentlichen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung Lütschental auf.
Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Gemeindeverwaltung Lütschental, Briggmättli 38, 3816 Lütschental, zu richten. Über das Ergebnis des Mitwirkungsverfahrens wird der Gemeinderat in geeigneter Form informieren.
Im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens können keine Einsprachen im Sinn von Art. 60 des kantonalen Baugesetzes erhoben werden. Dazu wird im Zusammenhang mit der später folgenden öffentlichen Auflage der definitiven Pläne und Vorschriften Gelegenheit geboten.
Lütschental, 11. Mai 2015
Der Gemeinderat