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Schwellenkorporation

Ordentliche Versammlung
Donnerstag, 18. Juni 2015, 20.15 Uhr im Schulhaus Hohsteg, Lauterbrunnen (Theoriezimmer)
Traktanden:
1.Jahresrechnung 2014
2. Voranschlag 2016
3. Projekt- und Kreditgenehmigung Hochwasserschutz Rybibach
4. Kreditgenehmigung Revitalisierung Schützenbach
5. Kreditgenehmigung Neuanschaffung Häcksler
6. Verschiedenes
Die Akten zu den Traktanden 1 und 2 liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen öffentlich auf.
Das Protokoll dieser Versammlung liegt 20 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen bei der Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen öffentlich auf. Während der Auflage kann beim Vorstand der Schwellenkorporation schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden. Der Vorstand entscheidet danach über allfällige Einsprachen und genehmigt das Protokoll.
Die Mitglieder der Schwellenkorporation der Gemeinde Lauterbrunnen (schwellenpflichtige Grundeigentü-
mer) sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen.
Lauterbrunnen, 11. Mai 2015
Die Schwellenkorporation