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Baupublikation

Bauherrschaft und Projektverfasser: Kiener Jean Pierre und Kiener-Spahr Rosmarie, Dorfstrasse 57, 3815 Gündlischwand.
Bauvorhaben: Umnutzung Büro und Pneulager in drei Zimmer mit WC/Dusche für Ferienzimmer (Schlafräume ohne Küche).
Hinweis: Die Gemeinde Interlaken ist nicht der eidg. Verordnung über Zweitwohnungen unterstellt.
Standort: Harderstrasse 25, Parzelle Nr. 710, Nutzungszone MA 3.
Beanspruchte Ausnahmen: keine.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss an best. Gemeindekanalisation, Bereich A.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken.
Auflage- und Einsprachefrist bis 8. Juni 2015.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen.
Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 26 Abs. 3 Bst. h Bewilligungsdekret).