Elektronisches Eingabesystem für amtliche Mitteilungen

Einwohnergemeinde

Amtliche Vermessung
Bezugsrahmenwechsel von LV03 nach LV95
Nach Art. 53 Abs. 2 GeoIV sind die Referenzdaten der amtlichen Vermessung in der ganzen Schweiz bis 2016 in den neuen Bezugsrahmen LV95 zu überführen. Dies macht eine Neuberechnung der Grundbuchflächen nötig, die zu kleinen Änderungen der Grundstücksflächen führen kann. Die Anpassung ist rein rechnerisch und hat keine Änderungen der Grundstücksgrenzen im Gelände zur Folge. Die Grundeigentümer sind daher nicht in ihren Eigentumsrechten berührt. Allfällig Anpassungen der Grundbucheinträge werden von Amtes wegen vorgenommen.
Die Daten der amtlichen Vermessung der Gemeinde Bönigen wurden in den neuen Bezugsrahmen LV95 überführt. Die Eintragung der neuen Grundstücksflächen im Grundbuch erfolgte am 1.5.2015.
Die betroffenen Eigentümer werden hiermit davon in Kenntnis gesetzt, dass ab diesem Termin bei Grundstückgeschäften ausschliesslich die neuen Grundbuchflächen zu verwenden sind.
Eine Liste sämtlicher Grundstücke mit den neu berechneten Flächen sowie weitere Informationen zum Bezugsrahmenwechsel finden sich unter www.be.ch/lv95.
Bönigen, den 1. Mai 2015
Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Bönigen, 9. April 2015
Bauverwaltung Bönigen