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Verkehrserschwerung

Kantonsstrasse Nr. 6 Ringgenberg– Wilerbrücke
Gemeinden: Interlaken u. Ringgenberg
10424 / Instandsetzung Goldswilviadukt
Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung wie folgt erschwert:
Teilstrecke: Bereich Goldswilstutz Ringgenberg (Koordinaten 633'240 / 171'650).
Dauer: 1.3. – 20.5.2015
Ausnahmen: keine
Verkehrsführung: Verkehrsumleitungen gemäss den orangen Umleitungspfeilen.
Einschränkungen: Der Verkehr wird zum Teil mit Lichtsignalanlagen geregelt und teilweise örtlich umgeleitet.
Zu Fuss Gehende und Radfahrende können die Baustelle unter erschwerten Verhältnissen passieren.
Einspurige Verkehrsführung mit Lichtsignalanlage.
Grund: Instandsetzungsarbeiten am Goldswilstutz (Abschlussarbeiten).
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung.
Thun, 4. Mai 2015
Oberingenieurkreis I