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Einwohnergemeinde

Ordentliche Gemeindeversammlung
Montag, 11. Mai 2015, 20.15 Uhr im Mehrzwecksaal, Allmendstrasse 2
Traktanden:
1. Jahresrechnung
1.1 Genehmigung der Nachkredite von Fr. 3'680'999.65 für
– Periodenabgrenzung Lastenverteiler Ergänzungsleistungen, Fr. 531'334.00
– Periodenabgrenzung
Lastenverteiler Sozialhilfe,
Fr. 1'349'665.65
– zusätzliche Ablieferung der Elektrizitätsversorgung,
Fr. 1'800'000.00
1.2 Genehmigung der Jahresrechnung 2014 der Einwohnergemeinde Wilderswil mit einem Ertragsüberschuss von
Fr. 290'268.46
1.3 Kenntnisnahme der Nachkredite von Fr. 1'934'866.51.
2. Elektrizitätsversorgung: Umbau Trafostation Kirchgasse, Bewilligung eines Investitionskredites von
Fr. 150'000.00
3. Direktanschluss Gewerbezone Flugplatz: Projektierung Neubau, Bewilligung eines Verpflichtungskredites von Fr. 575'000.00
4. Orientierungen
5. Verschiedenes
Es liegen zur Einsichtnahme öffentlich auf:
– 10 Tage vor der Versammlung in der Finanzverwaltung die Jahresrechnung 2014 (Traktandum Nr. 1)
Teilnahme und Stimmrecht
Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit drei Monaten in der Gemeinde Wilderswil Wohnsitz haben, sind zu dieser Gemeindeversammlung freundlich eingeladen.
Rechtsmittel
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen (Artikel 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Wilderswil, 25. März 2015
Der Gemeinderat