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Einwohnergemeinde

Parkordnung Parkplätze Spisszun und Weissenau
Die Ortspolizeibehörde Unterseen hat am 13. April 2015 gestützt auf Art. 66 Abs. 2 und 3 des kantonalen Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 sowie auf Art. 44 Abs. 1 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 folgende Parkordnung beschlossen:
Parkieren mit Parkscheibe auf den Parkplätzen Spisszun und Weissenau
Beschränkungen/Regime:
Montag bis Freitag maximal 3 Stunden, mit Parkkarte unbeschränkt, Samstag, Sonntag und Feiertage frei.
Tarif Parkkarten: Monat Fr. 30.– / Jahr Fr. 330.–.
Gegen die Parkordnung kann gestützt auf Art. 63 Abs. 1 Bst. a und Art. 67 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung, d.h. bis 30. Mai 2015, schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde erhoben werden.
Die Parkordnung tritt voraussichtlich auf den 1. Juli 2015 respektive mit dem Aufstellen der entsprechenden Signalisation in Kraft.
Unterseen, 27. April 2015
Ortspolizeibehörde Unterseen