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Gemischte Gemeinde

Ordentliche Gemeindeversammlung
Freitag, 5. Juni 2015, 20.15 Uhr, Gemeindesaal
Traktandenliste
1. Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung 28. November 2014
2. Jahresrechnung 2014
2.1. Kenntnisnahme und Genehmigung eines Nachkredits für zusätzliche Abschreibungen
2.2. Genehmigung der Jahresrechnung 2014
3. Kreditbewilligung
3.1. Objektschutz Stalden Fr. 100'440.–
4. Rechnungsprüfungsorgan; Wahl einer Revisionsstelle
5. Wahlen
5.1. Schulkommission; Ersatzwahl
6. Verschiedenes
Die Unterlagen zu den Geschäften liegen während 30 Tagen vor der Gemeindeversammlung bei der Gemeindeschreiberei Lütschental öffentlich zur Einsichtnahme auf.
Allfällige Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen, solche in Wahlsachen innert 10 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli schriftlich und begründet einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften an der Gemeindeversammlung sind sofort zu rügen (Art. 49a Gemeindegesetz GG, Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger sowie Gäste sind zur Versammlung und zum anschliessenden Apéro freundlich eingeladen.
Lütschental, 21. April 2015
Der Gemeinderat