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Bau- und Gewässerschutzpublikation

Gesuchsteller: Graf Nils und Bettina, Galliweidli, 3823 Wengen.
Projektverfasserin: Graf Architekten + Planer AG, Freiestrasse 48, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Neubau Einfamilienhaus mit unterirdischer Einstellhalle.
Hinweis: Die Gemeinde Iseltwald ist der eidg. Verordnung über Zweitwohnungen unterstellt.
Nutzung: Bau einer Erstwohnung und qualifiziert touristisch bewirtschafteten Wohnungen (Einliegerwohnungen) mit entsprechendem Grundbucheintrag.
Standort: Glashütta, Parzelle Nr. 1198, Koordinaten 640'040/173'270, Zone: Überbauungsordnung Glashütta (Wohn- und Gewerbezone, 2-geschossig).
Schutzzone: Gewässerschutzzone A.
Ausnahmen: • Baute in Waldesnähe (Art. 25 KWaG) • Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG).
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Iseltwald, 3807 Iseltwald.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, 3800 Interlaken.
Auflage- und Einsprachefrist bis 1. Juni 2015.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Regierungsstatthalteramt
Interlaken-Oberhasli