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Einwohnergemeinde

Ordentliche Gemeindeversammlung
Freitag, 5. Juni 2015, 20.15 Uhr im Schulhaus
Traktanden
1. Jahresrechnung 2014;
b) Genehmigung der Jahresrechnung 2014
a) Orientierung Nachkredite
2. Bürgschaftsverpflichtung aus dem Jahr 1995 mit Übernahme der Zinskosten für die Montage von elektronischen Trefferanzeigen; Ablösung der Bürgschaftsverpflichtung und Gewährung eines Darlehens an die Feldschützen Gsteigwiler für die verbleibenden Restkosten
3. Verschiedenes
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Das Protokoll dieser Versammlung liegt vom 12. Juni bis 13. Juli 2015 auf der Gemeindeverwaltung zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Einsprachen sind während der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat einzureichen.
Alle Stimmberechtigten und Gäste sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen.
Gsteigwiler, 20. April 2015
Der Gemeinderat