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Schwellenkorporation

Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung
vom Donnerstag, 4. Juni 2015, 20.00 Uhr im Gemeindehaus Dindlen
Traktanden:
1. Protokoll der Mitgliederversammlung vom 18.12.2014
2. Jahresbericht 2014 des Schwellenmeisters
3. Genehmigung Jahresrechnung 2014
4. Hochwasserschutz Milibach, Verpflichtungskredit
5. Orientierungen Projekte
6. Verschiedenes
Gegen die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sowie bei inhaltlichen als auch bei Verfahrensrügen kann gestützt auf Art. 60, 63 und 67 Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli innert 30 Tagen schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden.
Rügepflicht: Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften an der Mitgliederversammlung ist gemäss Art. 49a Gemeindegesetz (GG) sofort zu beanstanden.
Brienz, 24. April 2015
Schwellenkorporation Brienz