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Einwohnergemeinde

Ordentliche Gemeindeversammlung
Freitag, 5. Juni 2015, 20.00 Uhr im Kongresssaal Beatenberg
Traktanden
1. a) Kenntnisnahme von Nachkrediten
b) Kenntnisnahme von Abrechnun-
gen über Verpflichtungskredite
c) Genehmigung der Gemeinderech-
nung 2014
2. Genehmigung der Neufassung Kurtaxenreglement
3. Kreditgenehmigung für wiederkehrende Ausgaben zu den zwei Not-
heizungen Mehrzweckanlage Wydi (Zivilschutzanlage, Feuerwehrmaga-
zin, Werkhof) und Mehrzweckge-
bäude Wydi (Hallenbad, Kongress-
saal, Turnhalle) mit Schulhaus Spirenwald
4. Verschiedenes
Aktenauflage
Die Unterlagen zu den Traktanden 1 bis 3 liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung
Beatenberg öffentlich auf.
Ehrungen und Übergabe der Bürgerbriefe für JungbürgerInnen
Vor Traktandenbeginn finden die Ehrungen und Übergabe der Bürgerbriefe für JungbürgerInnen statt.
Botschaft zur Gemeindeversammlung
Die Botschaft für die Stimmberechtigten wird etwa 3 Wochen vor der Versammlung auf der Website www.beatenberg.ch (aktuell) aufgeschaltet. Zudem wird die Botschaft an interessierte Personen am Schalter der Gemeindeverwaltung in Papierform abgegeben.
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt von Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Alle stimmberechtigten Schweizer BürgerInnen und Gäste sind zur Teilnahme an dieser Versammlung freundlich eingeladen. Stimmberechtigt ist, wer das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit 3 Monaten Wohnsitz in der Gemeinde Beatenberg hat.
Beatenberg, 13. April 2015
Der Gemeinderat