Elektronisches Eingabesystem für amtliche Mitteilungen

Feuerwehr

Die Feuerwehr Grindelwald/Lütschental macht auf Folgendes aufmerksam:
Keine Mottfeuer!
Jeden Frühling, wenn die Aufräumarbeiten im Wald, auf den Feldern und in den Gärten durchgeführt und Grünabfälle verbrannt werden, häufen sich die Klagen über die dichten, beissenden Rauchschwaden der mottenden Feuer, welche ganze Wohngebiete oder Täler einnebeln. Aufgrund der eidgenössischen Luftreinhalteverordnung (LRV) sind Mottfeuer aber klar rechtswidrig. Laub, frisches Astmaterial sowie feuchte oder nasse pflanzliche Abfälle dürfen nicht im Freien verbrannt werden.
Es besteht zudem die Gefahr, dass bei starker Rauchentwicklung bei der Kantonspolizei ein Feueralarm ausgelöst und die Feuerwehr alarmiert wird. Um keine unnötigen Kosten auszulösen und grossen Ärger zu ersparen, bitten wir Sie, Nachfolgendes zu beachten:
Natürliche Wald-, Feld- und Gartenabfälle dürfen im Freien verbrannt werden, wenn sie so trocken sind, dass dabei nur wenig Rauch entsteht. In diesen Fällen ist zwingend wie folgt vorzugehen: selbständige Meldung kurz vor dem Anzünden an die Einsatzzentrale der Kantonspolizei (REZ) in Thun Tel. 033 224 86 31 und an das Kommando der FW Grindelwald/Lütschental: Kdt. Daniel Gertsch (079 668 07 01), Kdt.-Stv. André Bohren (079 222 53 52), Chef Pikett Markus Ryser (078 689 11 70), oder Chef Löschzug Hansruedi von Allmen (079 415 97 94).
Verwerten anstelle verbrennen
Grünabfälle zu verwerten ist bedeutend umweltverträglicher als diese zu verbrennen!
Bei Feld- und Gartenarbeiten kann das anfallende Astmaterial beispielsweise gehäckselt und als Strukturmaterial für die Kompostierung, als Abdeckmaterial im Garten oder als Brennholzschnitzel in Holzfeuerungen verwendet werden. Unkräuter aus Landwirtschaft, Hausgärten, Strassen- und Böschungsunterhalt usw. dürfen nach wie vor verbrannt werden. Unproblematische Unkräuter können allerdings ohne Bedenken einer Kompostierung zuge-
führt werden. Problematische Unkräuter wie Blacken, Winden, Disteln, Jakobskreuzkraut, Ambrosia und Erdmandelgras sowie Rückstände von Kohlarten sollten jedoch nicht kompostiert, sondern über die Kehricht-
abfuhr entsorgt werden.
Bei Waldarbeiten, wo ein Wegtransport des Materials nicht sinnvoll ist, können Äste und Holzabfälle liegen gelassen oder zu Haufen oder Wällen geschichtet dem natürlichen Abbauprozess überlassen werden. Dies schafft wertvolle Lebensräume für Kleinstlebewesen, und die Nährstoffe des abgebauten Astmaterials bleiben dem Wald erhalten. Im Übrigen gilt bei Waldarbeiten das Merkblatt «Feuern im Wald ist verboten».
Weitere Informationen zum Thema «Mottfeuer» finden Sie auf unserer Homepage: www.fwgrindelwald.ch.
Insekten (Bienen-/Wespeneinsätze)
Bis anhin wurde die Beseitigung der Wespennester durch Angehörige der Feuerwehr Grindelwald/Lütschental nicht weiterverrechnet. Seit Januar 2015 werden diese Einsätze jedoch nach Art. 28 Ziff. 3 vom Anhang zum FW-Reglement der Gemeinde Grindelwald mit einem Ansatz von Fr. 50.– pro Einsatz in Rechnung gestellt. Sollte der Aufwand der Feuerwehr jedoch grösser sein (mehrere AdFs im Einsatz, Leiterstellung erforderlich usw.) wird der effektive Aufwand verrechnet.
Feuer bei Föhnwind
Die Verantwortlichen der Feuerwehr weisen darauf hin, dass das Feuern im Freien bei Föhnwind untersagt ist, und die Bevölkerung wird gebeten, auf diese Situation Rücksicht zu nehmen.
Besten Dank für das Verständnis und die Kenntnisnahme.
Feuerwehr Grindelwald/Lütschental