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Bau- und Gewässerschutzpublikation

Gesuchsteller: Seydoux René, Seebacher 56 B, 3706 Leissigen.
Projektverfasser: Dellsperger Architekten, Muristrasse 38, 3006 Bern.
Bauvorhaben: Abbruch Wohnhaus, Scheune. Neubau Einfamilienhaus und Verschiebung der geschützten Hecke.
Hinweis: Die Gemeinde Leissigen ist der eidg. Verordnung über Zweitwohnungen unterstellt.
Nutzung: Bau einer Erstwohnung mit entsprechendem Grundbucheintrag.
Standort: Seebacher 56b, Parzelle Nr. 149, Koordinaten 167'080/624'420, Landwirtschaftszone.
Schutzzone: Gewässerschutzzone A.
Ausnahmen: • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG) • Eingriffe in Hecken und Feldgehölz (Art. 18 ff. NHG) • Belichtung der Wohnräume (Art. 64 BauV).
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Leissigen, 3706 Leissigen.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, 3800 Interlaken.
Auflage- und Einsprachefrist bis 5. Juni 2015.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Regierungsstatthalteramt
Interlaken-Oberhasli