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Einwohnergemeinde

Fakultatives Referendum
Der Gemeinderat Leissigen hat am 20. April 2015 in Anwendung von Art. 11 Abs. 2 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Leissigen vom 1. Januar 2009 folgenden Beschluss gefasst:
Sanierung Zufahrt zum Reservoir Ällmetli (Meielisalp) – Genehmigung Verpflichtungskredit von Fr. 80'000.–.
Die Wasserversorgung plant, auf der Zufahrt zum Reservoir Ällmetli einen festen Belag einzubauen. Bisher sind für den Unterhalt der Strasse hohe Kosten entstanden, welche durch diese Massnahme massiv verkleinert werden können.
Mindestens 5% der Stimmberechtigten können gegen diesen Beschluss schriftlich beim Gemeinderat Leissigen, Nythartweg 1, 3706 Leissigen, das Referendum ergreifen.
Stimmberechtigte: 735
Referendumsfrist: Montag, 1. Juni 2015
Weitere Informationen zu diesem Geschäft erteilt Ihnen die Gemeindeverwaltung während der Öffnungszeiten.
Leissigen, 24. April 2015
Der Gemeinderat