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Bau- und Gewässerschutzpublikation

Bauherrschaft: Rieben Hofmann Barbara und Hofmann Ernst, Mettlenweg 14, 3706 Leissigen.
Projektverfasser: Blaser Architektur AG, Hauptstrasse, 3706 Leissigen.
Bauvorhaben: Wiederaufbau Holzschopf nach Schneedruckschaden mit Erweiterung Carport.
Standort: Mettlenweg 14, Parzelle Nr. 819, Koordinaten: 624'993 / 166'895.
Nutzungszone: Landwirtschaftszone.
Beanspruchte Ausnahmen:
• Überschreiten der max. zulässigen Ausnützungsziffer nach Art. 4 Überbauungsordnung Zweigarten – Bühl.
• Unterschreiten der min. vorgeschriebenen Dachvorsprünge nach Art. 414 Abs. 7 Baureglement Gemeinde Leissigen.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: • Schmutzwasser: Anschluss an best. ARA-Ableitung • Meteor- und Sickerwasser: Anschluss an best. Versickerung.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Leissigen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 18. Mai 2015.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsansprüche sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Lastenausgleichsbegehren, die innert der Auflagefrist nicht angemeldet sind, verwirken (Art. 30 ff. BauG und Art. 26 Abs. 3 Bst. g BewD).
Leissigen, 13. April 2015
Bauverwaltung Leissigen