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Einwohnergemeinde

Ordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde
Freitag, 5. Juni 2015, 20.15 Uhr im Gemeindesaal
Traktanden
1. Protokoll der ao. Gemeindeversammlung vom 24.10.2014
2. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 5.12.2014
3. Genehmigung Jahresrechnung 2014; Bekanntgabe der Kreditüberschreitungen
4. Abrechnungen über Verpflichtungskredite; Kenntnisnahme
5. Genehmigung Sachverhaltsänderung Kredit von Fr. 500'000.– vom 4.12.2009; Sanierung Sportzentrum
6. Kreditbewilligungen
6.1 Umlegung Hydrantenleitung Dirrenbärgli; Kreditgenehmigung Fr. 205'000.--
6.2 Ersatz Transportleitung 2. und 3. Etappe, Reservoir Klecki–Hotel Wetterhorn; Kreditgenehmigung Fr. 330'000.--
7. Verschiedenes
Die Unterlagen zu den Geschäften liegen 30 Tage vor der Versammlung in der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme öffentlich auf.
Das Protokoll vom 5. Juni 2015 wird 20 Tage nach der Gemeindeversammlung öffentlich aufgelegt. Werden innert 30 Tagen seit der Versammlung keine schriftlich begründeten Einwände erhoben, erfolgt die Genehmigung durch den Gemeinderat (Art. 42 GO).
Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann gestützt auf Artikel 67 a (VRPG) Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege beim Regierungsstatthalteramt Interlaken innert 30 Tagen schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden.
Rügepflicht: Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften an der Gemeindeversammlung ist gemäss Art. 30 Gemeindeordnung (GO) sofort zu beanstanden.
Alle stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger sind zur Versammlung freundlich eingeladen.
Grindelwald, 14. April 2015
Der Gemeinderat