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Einwohnergemeinde

Mitwirkung zur Überbauungsordnung «Gesundheitszentrum»
Der Gemeinderat von Grindelwald bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes (BauG) vom 9. Juni 1985 die Überbauungsordnung «Gesundheitszentrum» zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.
Die Überbauungsordnung liegt vom 23. April bis und mit 26. Mai 2015 während der Bürozeiten auf der Bauverwaltung Grindelwald auf. Die Unterlagen sind zusätzlich über www.gemeinde-grindelwald.ch abrufbar.
Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Bauverwaltung Grindelwald zu richten.
Grindelwald, 20. April 2015
Der Gemeinderat