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Einwohnergemeinde

Friedhof – Abräumen von Gräbern
Die Gemeindebehörde gibt davon Kenntnis, dass auf Ende Oktober 2015 die Reihen- und Urnengräber sowie die Urnennischen der im Jahr 1990 Verstorbenen und die Gräber der im Jahr 1995 verstorbenen Kinder aufgehoben werden.
Im Sinne von Art. 17 des Friedhof- und Bestattungsreglements der Einwohnergemeinde Unterseen werden die Angehörigen ersucht, die Gräber bis am 31. Oktober 2015 abzuräumen.
Grabschmuck, der innert dieser Frist nicht beansprucht und entfernt wird, fällt ohne Entschädigung an die Gemeinde Unterseen.
Unterseen, im April 2015
Bauverwaltung Unterseen