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Einwohnergemeinde

Verkehrsmassnahme
Die Sicherheitskommission Unterseen hat am 15. Oktober 2014, gestützt auf Art. 66 Abs. 2 und 3 des kantonalen Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 und auf Art. 44 Abs. 1 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 sowie mit Zustimmungsverfügung Nr. 1009–15 des Tiefbauamtes des Kantons Bern (Oberingenieurkreis I) vom 2. April 2015, folgende Verkehrsmassnahme beschlossen:
Aufhebung Vortrittsregelung
Die geltenden zwei Verkehrsbeschränkungen «Stop» auf der Gurbenstrasse sowie die mit Zustimmungsverfügung Nr. 246/83 vom 14. Juni 1983 erlassene Verkehrsbeschränkung «Stop» auf der Unterdorfstrasse, Einmündungen in die Helvetiastrasse, werden aufgehoben. Es gilt neu Rechtsvortritt.
Gegen diese Verkehrsmassnahme kann gestützt auf Art. 63 Abs. 1 Bst. a und Art. 67 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung, d.h. bis 16. Mai 2015, schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde erhoben werden.
Die Verkehrsmassnahme tritt nach der Anpassung der Signalisation respektive der Markierungen in Kraft.
Unterseen, 13. April 2015
Sicherheitskommission Unterseen