Einwohnergemeinde
Verkehrsmassnahme
Die Sicherheitskommission Unterseen hat am 15. Oktober 2014, gestützt auf Art. 66 Abs. 2 und 3 des kantonalen Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 und auf Art. 44 Abs. 1 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 sowie mit Zustimmungsverfügung Nr. 1009–15 des Tiefbauamtes des Kantons Bern (Oberingenieurkreis I) vom 2. April 2015, folgende Verkehrsmassnahme beschlossen:
Aufhebung Vortrittsregelung
Die geltenden zwei Verkehrsbeschränkungen «Stop» auf der Gurbenstrasse sowie die mit Zustimmungsverfügung Nr. 246/83 vom 14. Juni 1983 erlassene Verkehrsbeschränkung «Stop» auf der Unterdorfstrasse, Einmündungen in die Helvetiastrasse, werden aufgehoben. Es gilt neu Rechtsvortritt.
Gegen diese Verkehrsmassnahme kann gestützt auf Art. 63 Abs. 1 Bst. a und Art. 67 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung, d.h. bis 16. Mai 2015, schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde erhoben werden.
Die Verkehrsmassnahme tritt nach der Anpassung der Signalisation respektive der Markierungen in Kraft.
Unterseen, 13. April 2015
Sicherheitskommission Unterseen
Die Sicherheitskommission Unterseen hat am 15. Oktober 2014, gestützt auf Art. 66 Abs. 2 und 3 des kantonalen Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 und auf Art. 44 Abs. 1 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 sowie mit Zustimmungsverfügung Nr. 1009–15 des Tiefbauamtes des Kantons Bern (Oberingenieurkreis I) vom 2. April 2015, folgende Verkehrsmassnahme beschlossen:
Aufhebung Vortrittsregelung
Die geltenden zwei Verkehrsbeschränkungen «Stop» auf der Gurbenstrasse sowie die mit Zustimmungsverfügung Nr. 246/83 vom 14. Juni 1983 erlassene Verkehrsbeschränkung «Stop» auf der Unterdorfstrasse, Einmündungen in die Helvetiastrasse, werden aufgehoben. Es gilt neu Rechtsvortritt.
Gegen diese Verkehrsmassnahme kann gestützt auf Art. 63 Abs. 1 Bst. a und Art. 67 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung, d.h. bis 16. Mai 2015, schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken, Beschwerde erhoben werden.
Die Verkehrsmassnahme tritt nach der Anpassung der Signalisation respektive der Markierungen in Kraft.
Unterseen, 13. April 2015
Sicherheitskommission Unterseen