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Schwellenkorporation

Öffentliche Auflage des Schwellenkorporationsreglements (Teilrevision)
Gemäss Art. 54 des Schwellenkorporationsreglements vom 11. Januar 2011 wird die Teilrevision von Art. 26 Abs. 4 (Vorstand, Amtsdauern) öffentlich auf der Bauverwaltung Grindelwald aufgelegt. Die Überarbeitung erfolgt gemäss Vorstandsbeschluss vom 18. Dezember 2014.
Der durch den Kanton vorgeprüften Art. 26. Abs. 4 liegt auf der Bauverwaltung von Grindelwald vom 16. April bis 15. Mai 2015 während der ordentlichen Bürozeiten öffentlich auf.
Einsprachen sind innerhalb der vorerwähnten Auflagefrist von 30 Tagen an die Schwellenkorporation Grindelwald, Postfach 581, 3818 Grindelwald, schriftlich und begründet einzureichen.
Grindelwald, 8. April 2015
Der Schwellenvorstand