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Verkehrserschwerung

Kantonsstrasse Nr. 1139 Ortsdurchfahrt Därligen
Gemeinde: Därligen
BLS-Brücken Därligen km 21.323–21.621
Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung wie folgt erschwert:
Teilstrecke: 628'452 / 167'922
Dauer: ca. zwei Stunden
Ausnahmen
Verkehrsführung: Einspurige Verkehrsführung.
Einschränkungen: Die Baustelle ist abgesperrt und beleuchtet. Einspurige Verkehrsführung mit Verkehrsregelung von Hand. Zu Fuss Gehende und Radfahrende können die Baustelle unter erschwerten Verhältnissen passieren.
Grund: In der Gemeinde Därligen werden vier Bahnbrücken abgebrochen. Drei von diesen vier Brücken werden durch neue, vorgefertigte Brücken ersetzt. Eine Brücke wird ganz aufgehoben und durch einen Rohrdurchlass ersetzt.
Die neuen Brücken werden beim Bahnhof Därligen vorgefertigt und an einem Intensivwochenende eingebaut.
Intensivwochenende: Freitag, 24. April 2015, ab ca. 20.00 Uhr bis Montag, 27. April 2015, ca. 5.00 Uhr.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung und für Lärmimmissionen.
Bern, 8. April 2015
BLS AG