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Bau- und Gewässerschutzpublikation

Gesuchsteller: Natalie und Markus Grossmann-Spörri, Hagenstrasse 57, 3852 Ringgenberg.
Projektverfasser: Walter Amacher Architekten AG, Hauptstrasse 110, 3852 Ringgenberg.
Bauvorhaben: Sanierung/Umbau Wohnhaus, Erstellen von neuem Anbau mit Kleinwohnung, Erstellen einer neuen Doppelgarage.
Hinweis: Die Gemeinde Ringgenberg ist nicht der eidg. Verordnung über Zweitwohnungen unterstellt.
Standort: Güntschenacherweg 7, Goldswil, Parzelle Nr. 1840, Koordinaten 633'874/171'594.
Nutzungszone: W2.
Ausnahme: Unterschreiten des minimalen Gemeindestrassenabstandes gemäss SBG und Art. 11 Gemeindebaureglement.
Schutzzone: Gewässerschutzzone A.
Auflage- und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Ringgenberg, 3852 Ringgenberg.
Auflage- und Einsprachefrist bis 11. Mai 2015.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren von Lastenausgleichsansprüchen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken.
Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Ringgenberg, 1. April 2015
Die Gemeindeschreiberei