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Einwohnergemeinde

Büeliweg, Teil West – Aufhebung Verkehrsmassnahme Höchstgewicht 3.5 t
Der Gemeinderat Ringgenberg beschloss am 30. März 2015 nach durchgeführten baulichen Massnahmen folgende Verkehrsmassnahme:
Aufhebung
Die mit Zustimmungsverfügung Nr. 1007–13 vom 28. Januar 2013 erlassene Verkehrsmassnahme, Höchstgewicht 3.5 t, Büeliweg (Teil West), ab Verzweigung Beundenstrasse bis Liegenschaft Wüthrich, wird aufgehoben.
Gestützt auf Art. 44 Abs. 2 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 erteilt das Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I, mit Verfügung Nr. 1007–13 vom 8. April 2015 die Zustimmung zur Aufhebung.
Rechtsmittel:
Gestützt auf Artikel 63 Abs. 1 Buchstabe a und Artikel 67 Abs. 1 Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege vom
23. Mai 1989, VRPG, BSG 155.21 kann gegen diese Verfügung innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Gemeinderat Ringgenberg