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Ev.-ref. Kirchgemeinde Lauterbrunnen

Ordentliche Kirchgemeindeversammlung
Sonntag, 17. Mai 2015, im Anschluss an den Gottesdienst von 10.00 Uhr in der Kirche Lauterbrunnen
Traktanden:
1. Wahl eines Stimmenzählers / einer Stimmenzählerin
2. Beschluss über die Jahresrechnung 2014
3. Wahlen
4. Verschiedenes
Die Unterlagen zu Traktandum 2 liegen 30 Tage vor der Versammlung öffentlich auf. Das Protokoll der Versammlung wird vom 1. bis 30.6.2015 öffentlich aufgelegt. Während dieser Auflagefrist kann gegen den Inhalt des Protokolls beim Kirchgemeinderat schriftlich Einsprache erhoben werden. Der Kirchgemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll. Eine allfällige Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften an der Versammlung ist gemäss Gemeindegesetz Art. 98 sofort zu beanstanden.
Alle Stimmberechtigten der Kirchgemeinde sind zu der Versammlung herzlich eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Personen, die seit drei Monaten in der Kirchgemeinde wohnhaft sind, der reformierten Landeskirche angehören und das 18. Altersjahr zurückgelegt haben.
Auflagestellen:
Lauterbrunnen: Gemeindeverwaltung
Wengen: Tourist Information
Mürren: Tourist Information
Lauterbrunnen, 9. April 2015
Der Kirchgemeinderat