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Einwohnergemeinde

2. Öffentliche Auflage
Überbauungsordnung Nr. 46 «Skipiste Talabfahrt Winteregg–Lauterbrunnen»
– Änderungen der Überbauungsordnungsvorschriften aufgrund der Einsprachenbereinigungen

Der Gemeinderat Lauterbrunnen bringt, gestützt auf Art. 60 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985, die Änderungen der Überbauungsordnungsvorschriften Nr. 46 «Skipiste Talabfahrt Winteregg–Lauterbrunnen» aufgrund der Einsprachenbereinigungen zur 2. öffentlichen Auflage.
Die Akten liegen vom 16. April bis und mit 22. Mai 2015 bei der Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen und im Tourismusbüro Mürren auf.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die dargestellten Änderungen erhoben werden. Sie sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, Gemeindehaus Adler, 3822 Lauterbrunnen, einzureichen.
Lauterbrunnen, 13. April 2015
Der Gemeinderat