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Burgergemeinde

Burgerversammlung
Freitag, 17. April 2015, 20.00 Uhr im Singsaal des neuen Schulhauses
Traktanden
1. Abrechnung über den Verpflichtungskredit vom 15. April 2014 (Ausübung Vorkaufsrecht Liegenschaft Kirchstrasse 1): Kenntnisnahme.
2. Jahresrechnung 2014
a) Bekanntgabe der Kreditüberschreitungen;
b) Beratung und Genehmigung;
c) Datenschutz: Berichterstattung gemäss Art. 302 OgR
3. Einburgerungen: Abgabe von Einburgerungsurkunden
4. Informationen
5. Verschiedenes
Reglements- und Aktenauflage
Die Jahresrechnung 2014 (Traktandum 2) liegt 20 Tage vor der Versammlung im Forsthaus öffentlich auf. Ein Auszug daraus kann dort bezogen oder über die E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! bestellt werden. Öffnungszeiten Forsthaus: 3.3. und 1., 8. und 15.4.2015, jeweils von 10.00 bis 17.45 Uhr. Übrige Zeiten nach telefonischer Vereinbarung: Tel. 079 346 79 06.
Protokoll
Das Protokoll der Versammlung vom 28. November 2014 hat 7 Tage nach der Versammlung während 20 Tagen öffentlich aufgelegen und wurde vom Burgerrat am 28. Januar 2015 genehmigt. Es sind keine Einsprachen und Beschwerden eingegangen.
Das Protokoll der Versammlung vom 17. April 2015 liegt 7 Tage nach der Versammlung während 20 Tagen öffentlich im Forsthaus auf.
Rechtsmittelbelehrung
Allfällige Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalter von Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 60 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz).
Verletzungen von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften sind anlässlich der Versammlung sofort zu rügen (Art. 49a GG).
Alle stimmberechtigten Burgerinnen und Burger und interessierte Einwohnerinnen und Einwohner sind zur Teilnahme an der Versammlung freundlich eingeladen. Im Anschluss an die Versammlung wird den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ein kleiner Imbiss offeriert.
Bönigen, 25. Februar 2015
Der Burgerrat