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Schwellenkorporation

Ordentliche Korporationsversammlung
Mittwoch, 15. April 2015, 20.00 Uhr im Gemeindesaal Obere Gasse 2, Unterseen
Traktanden:
1. Protokoll der ordentlichen Korporationsversammlung vom 16. April 2014
2. Jahresrechnung 2014
3. Voranschlag 2016
4. Orientierung über die unterhaltspflichtigen Gewässer
5. Verschiedenes
Eingeladen und stimmberechtigt sind
alle in der Gemeinde Unterseen schwellenpflichtigen Grund-, Liegenschafts-, Wohnungs- und Werkeigentümer.
Das Protokoll der ordentlichen Korporationsversammlung vom 16. April 2014, die Jahresrechnung 2014, der Voranschlag 2016 und der Finanzplan 2017–2021 liegen 30 Tage vor der ordentlichen Versammlung auf der Gemeindekasse zur Einsichtnahme auf und sind unter www.lombach-unterseen.ch einsehbar.
Die Jahresrechnung 2014, der Voranschlag 2016 und der Finanzplan 2017-2021 können in Papierform auf der Gemeindekasse bezogen werden, sie werden an der Versammlung nicht abgegeben.
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.