Elektronisches Eingabesystem für amtliche Mitteilungen

Gemischte Gemeinde

Bekanntgabe von Geburtsdaten
Damit Dorfvereine (Musikgesellschaften, Feldschützen usw.) sowie die Kirchgemeinden (sofern Personen nicht einer Landeskirche angehören) Bürgerinnen und Bürger kontaktieren oder im Rahmen eines hohen Geburtstages ehren können, müssen sie über die Personendaten (Geburtsdatum) verfügen.
Die Gemeinde gibt den Vereinen und der Kirchgemeinde gestützt auf Artikel 11 des kantonalen Datenschutzgesetzes und im Interesse der Bürgerinnen und Bürger diese Daten bekannt.
Bürgerinnen und Bürger, die wünschen, dass ihre persönlichen Daten nicht bekannt gegeben werden, können dies mit einer Mitteilung an die Gemeindeverwaltung, Hauptstrasse 21, 3854 Oberried, schriftlich mitteilen.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
Oberried, 1. April 2015
Ulrich Stucki, Gemeindeschreiber