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Einwohnergemeinde

Benützung Turnhalle / Mehrzweckhalle und Schulanlage Bettenried
Schuljahr 2015/2016
Die abschliessende Genehmigung des Belegungsplans der Turnhalle / Mehrzweckhalle, des Gemeindesaals, der Küche, des Sitzungszimmers und der Aussenanlage liegt gemäss Art. 3 Abs. 4 des Benützungsreglements in der Kompetenz des Gemeinderats.
Für die Nutzung oben genannter Räumlichkeiten wird durch die Gemeindeverwaltung ein Mietvertrag erstellt. Für Einzelanlässe gilt, dass der Gemeinderat das Gesuch mindestens 30 Tage vor dem geplanten Anlass erhält.
Wer eine Räumlichkeit regelmässig nutzen möchte, kann bis zum 31. Mai 2015 ein schriftliches Gesuch für das Schuljahr 2015/2016 bei der Gemeindeverwaltung Leissigen einreichen. Der Gemeinderat wird diese Daten im Belegungsplan integrieren und diesen abschliessend genehmigen. Falls es Überschneidungen geben sollte, wird gemeinsam mit den Betroffenen eine Lösung gesucht.
Leissigen, 31. März 2015
Der Gemeinderat