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Einwohnergemeinde

Landumlegung Wilderswil Und Umgebung
Auflage des Vorprojektes
Der Gemeinderat Wilderswil legt im Einvernehmen mit der Abteilung Strukturverbesserungen und Produktion des Kantons Bern (ASP) und gestützt auf Art. 30–33 des Gesetzes über das Verfahren bei Boden- und Waldverbesserungen (VBWG) vom 16. Juni 1997, Art. 18 der zugehörigen Verordnung (VBWV) vom 5. November 1997, Art. 97 Abs. 4 des Bundesgesetzes über die Landwirtschaft (LwG) vom 29. April 1998 folgende Akten bei der Gemeindeverwaltung in Wilderswil öffentlich auf:
1. Ausschnitt aus der Landeskarte 1:25'000, Perimeter
2. Eigentümer- und Flächenverzeichnis
3. Übersichtsplan 1:2500, Perimeter mit Landumlegungs- und Drittprojekten
4. Übersichtsplan 1:2500, Perimeter mit Grundeigentum und Pachtverhältnissen
5. Übersichtsplan 1:2500, Perimeter mit Landschaft und Umwelt
6. Übersichtsplan 1:5000, Perimeter mit öffentlichen Eigentumsverhältnissen
7. Technischer Bericht und Kostenvoranschlag
8. Statutenentwurf
Die öffentliche Auflage dauert vom 8. April bis 7. Mai 2015. Die Auflageakten können während der ordentlichen Öffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung Wilderswil eingesehen werden.
Während der Auflagefrist kann gegen das Beizugsgebiet (Perimeter) und das zugehörige Eigentümer- und Flächenverzeichnis wegen Verletzung privater und öffentlicher Interessen Einsprache erhoben werden. Gestützt auf Art. 97 Abs. 4 LwG sind die aufgrund der Gesetzgebung über den Natur- und Heimatschutz, den Umweltschutz und die Wanderwege legitimierte Organisationen ebenfalls zur Einsprache berechtigt.
Die weiteren Bestandteile des Vorprojektes wie das «Landumlegungsprojekt» und der «Technische Bericht mit Kostenvoranschlag» liegen zur öffentlichen Mitwirkung nach Art. 18 VBWV auf. Die Akten Ziff. 1 und Ziff. 4–8 sowie die Darstellung von Drittprojekten im Plan Ziff. 3 dienen lediglich der Orientierung und sind nicht einspracheberechtigt. Allfällige Einsprachen und Mitwirkungen sind schriftlich und begründet an die Gemeindeverwaltung Wilderswil, Kirchgasse 31, 3812 Wilderswil, einzureichen. Wer nicht Einsprache erhebt, hat dem Perimeter und dem Eigentümer- und Flächenverzeichnis zugestimmt.
Am Dienstag, 14. April 2015, 20.00 Uhr findet im Mehrzwecksaal der Schule Wilderswil eine öffentliche Orientierungsversammlung statt. Zudem stehen Behördenvertreter und die Projektverfasser am 23. und 29. April 2015 jeweils von 15.00 bis 19.00 Uhr im Auflagelokal bei der Gemeindeverwaltung Wilderswil zur individuellen, persönlichen Auskunftserteilung zur Verfügung.
Aufgrund von Artikel 26 VBWG sind ab Beginn der Auflage alle rechtlichen und tatsächlichen Veränderungen der einbezogenen Grundstücke grundsätzlich nur mit Bewilligung der Abteilung Strukturverbesserungen und Produktion (ASP) zulässig. Es sind dies insbesondere:
• rechtsgeschäftliche Handänderungen
• die Errichtung von Dienstbarkeiten und Grundlasten
• die Begründung von Kaufrechten und limitierten Vorkaufsrechten am alten Besitzstand
• Baugesuche
Wilderswil, 25. März 2015
Gemeinderat Wilderswil